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   BSG, 16.12.2004 - B 9 V 3/02 R   

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https://dejure.org/2004,6083
BSG, 16.12.2004 - B 9 V 3/02 R (https://dejure.org/2004,6083)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2004 - B 9 V 3/02 R (https://dejure.org/2004,6083)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - B 9 V 3/02 R (https://dejure.org/2004,6083)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Berufsschadensausgleichs nach dem Bundesversorgungsgesetz; Rückwirkende Herabsetzung des Berufsschadensausgleichs; Berücksichtigung von auf Kindererziehungszeiten beruhende Rentenanteile bei der Bemessung des Berufsschadensausgleichs; Berücksichtigung von Renten ...

  • Judicialis

    BVG § 30 Abs 3 ff; ; BSchAV § 9; ; BSchAV § 10; ; AusglV § 2 Abs 1 Nr 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes beim Berufsschadensausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 V 3/02 R
    Diese Regelung ist durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. März 1996 für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden (vgl BVerfGE 94, 241 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5).

    Anders als Ersatz-, Anrechnungs- oder Zurechnungszeiten folgen KEZ nicht dem Prinzip der Schließung von Beitragslücken (vgl dazu BVerfG SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5 S 14 ff; aA noch BSG SozR 2200 § 1255a Nr. 20); vielmehr werden sie unabhängig von einer vorherigen oder späteren Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft der Beitragszahler gewährt.

    Die nach altem Recht vorgesehene Subsidiarität von KEZ gegenüber anderen Beitragszeiten hat das BVerfG mit der Begründung als verfassungswidrig angesehen, dadurch werde dem Wert der KEZ für den Fortbestand des Rentenversicherungssystems nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl BVerfG SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5 S 16 f).

  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 44/91

    Versorgungsrecht - Kindererziehung - Verfassungsmäßigkeit - Minderung der

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 V 3/02 R
    Soweit § 2 Abs. 1 Nr. 8 AusglV Kinderzuschüsse, Kinderzulagen, Kinderzuschläge, Kindergelder uä Leistungen aufführt, die für Kinder gezahlt werden, erfasst er damit nicht solche kinderbezogenen Vergünstigungen, die - wie hier - in eine Rentenberechnung der gesetzlichen Rentenversicherung eingehen (so bereits BSG SozR 3-3100 § 40a Nr. 1).
  • BSG, 29.10.1980 - 9 RV 6/80

    Emittlung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 V 3/02 R
    Zur Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Senat bereits grundsätzlich entschieden (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 52 S 210), dass § 9 Abs. 2 Nr. 2 BSchAV im Lichte der in § 9 Abs. 1 BSchAV enthaltenen Definition, die in Abs. 2 einleitend als Oberbegriff der folgenden Beispiele wiederholt wird, einschränkend auszulegen ist.
  • SG Dresden, 09.03.2017 - S 39 VE 25/14

    Rente aus privater Unfallversicherung ist auf Opferentschädigungs-Rente

    Das war schon immer in der BSchAV geregelt und ergibt sich bereits aus der Definition des Einkommensverlustes in § 30 Abs. 4 Satz 1 BVG (BSG, Urteil vom 31.05.1989, Az.: 9/4b RV 25/87; Urteil vom 16.12.2004, Az.: B 9 V 3/02 R).
  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R

    Alterssicherung der Landwirte - Produktionsaufgaberente - Zusammentreffen mit

    Maßgebendes Unterscheidungsmerkmal ist danach die Herkunft der Mittel, nicht ihr Einsatz als Pflicht- oder freiwillige Beiträge (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 52; zu den auf additiven Kindererziehungszeiten beruhenden Rententeilen auch BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - B 9 V 3/02 R - in SozR 4-3100 § 30 Nr. 1).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.03.2005 - L 4 VS 8/04

    Berechnung des Berufsschadensausgleichs - Anrechnung von sonstigen Einkünften -

    Das war schon immer in § 9 Abs. 2 Nr. 2 BSchAVO geregelt und ergibt sich bereits aus der Definition des Einkommensverlustes in § 30 Abs. 4 Satz 1 BVG (BSG, Urteil vom 31.05.1989, Az.: 9/4b RV 25/87 mwN; Urteil vom 16.12.2004, Az.: B 9 V 3/02 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 VG 1336/17
    Diese sind jedoch bei der Ermittlung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes nach § 30 Abs. 3 und 4 BVG gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 Berufsschadensausgleichverordnung nicht zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - B 9 V 3/02 R -, SozR 4-3100 § 30 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 5 V 12/04
    Hierzu zählen insbesondere auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund unselbständiger Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004, Az.: B 9 V 3/02 R, VersorgVerw 2005, 23).
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